SGB III Arbeitsförderung
SGB III
Arbeitsförderung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2.
- Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums,
- 3.
- Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a,
- 4.
- Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
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