Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
ZPO
Expand all headings
ZPO
info
Zivilprozessordnung
info
To single view
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Select color
§ 80 Prozessvollmacht
Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.
Imported:
20.09.2024