Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
StVollzG
Expand all headings
StVollzG
info
Strafvollzugsgesetz
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
§ 135 Sicherungsverwahrung in Frauenanstalten
Die Sicherungsverwahrung einer Frau kann auch in einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Frauenanstalt durchgeführt werden, wenn diese Anstalt für die Sicherungsverwahrung eingerichtet ist.
Imported:
08.05.2025