BayEUG

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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

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Bildungsrecht

Das Staatsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung insbesondere Zusammensetzung, Amtszeit, Mitgliedschaft, Auswahlverfahren, Geschäftsgang, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung zu regeln.
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