Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
TKG
Alle Überschriften ausklappen
TKG
info
Telekommunikationsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Farbe auswählen
§ 135 Verjährung der Ansprüche
Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Import:
20.09.2024