Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
OWiG
Alle Überschriften ausklappen
OWiG
info
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
Farbe auswählen
§ 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
Bußgeldentscheidungen sind vollstreckbar, wenn sie rechtskräftig geworden sind.
Import:
20.09.2024