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Art. 108 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
1
Dieses Gesetz ist dringlich.
2
Es tritt am 14. Februar 1952 in Kraft.
1
(2)
Art. 106a Satz 3
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
1 Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 16.2.1952 (GVBl. S. 39). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
Import:
24.11.2025