Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
[Bay]KG
Alle Überschriften ausklappen
[Bay]KG
info
Kostengesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Farbe auswählen
Art. 10a Umsatzsteuer
Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, werden die Kosten (Gebühren und Auslagen) im Sinn des
Art. 1 Abs. 1 Satz 1
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
Import:
24.11.2025