[Bay]GO

[Bay]GO  
Gemeindeordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Kommunalrecht

Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
  • 1.
    als Eigenbetrieb,
  • 2.
    als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
  • 3.
    in den Rechtsformen des Privatrechts.
Import: