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Art. 122 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
1
Dieses Gesetz ist dringlich.
2
Es tritt am 18. Januar 1952 in Kraft.
1
(2)
Art. 120a Satz 3
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
1 Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. Januar 1952 (GVBl S. 19). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
Import:
24.11.2025